Prof. Dr. Hartmut Schwab als Präsident der Bundessteuerberaterkammer bestätigt

Heute wählten die Delegierten der 108. Bundeskammerversammlung in Saarbrücken Prof. Dr. Hartmut Schwab, StB/FB f. IStR, zum Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Er wurde mit hundert Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt.

Prof. Schwab, der seit 2019 an der Spitze der BStBK steht, betonte zum Start seiner neuen Amtszeit: „Zahlreiche Themen gilt es in den kommenden Jahren weiterzuverfolgen und voranzutreiben. Fest steht: Unser Berufsstand muss sich um Fachkräfte bemühen und noch digitaler werden. Ein zentraler Meilenstein dabei ist unsere Steuerberaterplattform mit ihren Use-Cases, die wir nach und nach ausbauen. Das beschleunigt die Digitalisierung in der Steuerberatung und ermöglicht den Einstieg in digitale Cloud-Lösungen. Als Spitzenorganisation des Berufsstandes ist es zudem unsere Aufgabe, den Beruf attraktiv zu halten und mehr junge Menschen dafür zu begeistern. Hier haben wir schon zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, es muss aber noch mehr passieren, um dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten.“ Auf europäischer Ebene möchte Prof. Schwab den steuerberatenden Beruf stärken: „In Brüssel arbeiten wir daran, Angriffe auf unser Berufsrecht abzuwehren. Schließlich sind die von Misstrauen beherrschten Vorhaben der EU-Kommission oft der Ursprung unserer Herausforderungen auf nationaler Ebene.“

Prof. Schwab ist seit 1989 als Steuerberater tätig und seit 2006 Präsident der Steuerberater­kammer München. Von 2007 bis 2019 war er zudem Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer.

Als weitere Mitglieder des Präsidiums wählten die Delegierten: Volker Kaiser (Vizepräsident), StB, Westfalen-Lippe, Dirk Rose (Vizepräsident), StB/WP/RA/FA f. StR, Sachsen, Alexander Schüffner (Vizepräsident), StB, Berlin, Karl-Heinz Bonjean, StB, Köln, Boris Kurczinski, StB, Schleswig-Holstein, Dr. Dieter Mehnert, StB/WP/FB f. IStR, Nürnberg, Prof. Dr. Uwe Schramm, StB, Stuttgart und Dr. Holger Stein, StB, Mecklenburg-Vorpommern. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre.

Die Bundeskammerversammlung ist das oberste Organ der bundesweit über 104.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Sie setzt sich aus Delegierten der 21 Steuerberater­kammern zusammen.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 26. September 2023.